Wir erledigen den Papierkram für Sie

Es vergeht kaum eine Steuerperiode in welcher nicht irgend eine gesetzliche Bestimmung ändert.
Es kann selten die Vorlage des letzten Jahres eins zu eins wieder übernommen werden.
Deshalb haben wir uns auf den Kanton Basel-Landschaft spezialisiert. Wir füllen Ihre Steuererklärung egal ob geschäftlich oder privat korrekt aus und übernehmen für Sie allfällige Fristverlängerungen und Einsprachen.

Sie überlassen uns die Führung Ihrer Buchhaltung, dann ist es für uns eine Selbstverständlichkeit wenn Sie den Sitz Ihrer Firma in einem anderen Kanton haben, dass wir uns in das Steuerrecht des jeweiligen Kantons einarbeiten.





Steuererklärung für Privatpersonen

Steuererklärung für Selbständigerwerbende

Steuererklärung für juristische Personen und Körperschaften

Steuererklärung für Genossenschaften und Vereine

Abrechnungen für Erbengemeinschaften




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